Steuersparen mit Kiwanis durch Spendenbegünstigung

Wichtige Information über die Spendenbegünstigung

Mit Bescheid vom 12. Juli 2010 wurde dem Verein „Kiwanis Distrikt Österreich Charity-Fonds“ die Spendenbegünstigung durch die Finanzverwaltung zuerkannt (Reg.Nr. SO 1549) Der Bescheid über die Anerkennung als spendenbegünstigter Verein durch die Finanzverwaltung ist jedes Jahr neu zu beantragen. Voraussetzung hiefür ist ein positiver Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der die Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen bestätigt. Dieser Bescheid wurde dem Kiwanis Distrikt Österreich Charity-Fonds für alle bisherigen Jahre ausgestellt. Damit können Zahlungen (sowohl von Kiwanier, als auch von anderen Personen) an den Charity-Fonds steuerlich als Werbungskosten (für Unternehmer) bzw. als Sonderausgaben (für Private), jeweils bis zu 10 % des Gewinnes bzw. der Summe der Einkünfte des Vorjahres, abgesetzt werden.

Begünstigte Zwecke sind:

• Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen (in Österreich oder EU/EWR): Materielle Hilftsbedürftigkeit ist gegeben, wenn die hilfsbedürftige Person die Mittel zur Finanzierung eines bescheidenen Lebens nicht aufbringen kann. Für die Beurteilung der materiellen Hilfsbedürftigkeit sind Einkommen und Vermögen maßgeblich. Persönliche Hilftsbedürftigkeit ist gegeben, wenn Personen auf Grund ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Verfassung auf fremde Hilfe angewiesen sind; eine materielle Hilftsbedürftigkeit ist hier nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der Mildtätigkeit.

•Finanzielle Hilfe in Katastrophenfällen (weltweit)

•Bekämpfung der Armut in Entwicklungsländern: Darunter versteht man die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der zu einem wirtschaftlichen Wachstum, verbunden mit strukturellem und sozialen Wandel führen soll. Die Förderung setzt zu dem eine gewisse Größenordnung voraus und darf nicht auf einige Einzelpersonen beschränkt bleiben.

Die begünstigten Zwecke müssen unmittelbar gefördert werden, das heißt sie müssen durch den Spendenempfänger (Charity-Fonds) selbst gefördert werden, wobei sich dieser anderer natürlicher und juristischer Personen („Erfüllungsgehilfen“) bedienen darf. Deren Wirken muss wie das Wirken des Charity-Fonds anzusehen sein, also dass stets deutlich wird und bleibt, dass der Dritte für den Charity-Fonds auftritt. Bloße  Finanzierung von Tätigkeiten, die von fremden Dritten eigenverantwortlich ausgeführt werden, reicht nicht aus.

 

Derzeit laufende Projekte:

• Bergbauern Christkind & Nothilfe (KC Salzburg1)

• Peermediation Ausbildung-Gewaltfreie Schule (KC Salzburg1)

• Akamasoa

• ELIMINATE

• Rollstuhl Theresa

 

Bei Privaten - Spendern muss ab 2017 der Zahler, der die Zahlung als Sonderausgabe berücksichtig haben möchte, bei der Überweisung an den "Kiwanis Distrikt Österreich Charity Fond (SO 1548)" seinen Vor- und Zunamen sein Geburtsdatum und den Verwendungszweck (Bergbauern Christkind & Nothilfe oder Peermediation Ausbildung) bekannt geben. Ohne Bekanntgabe des Namens und des Geburtsdatums werden solche Sonderausgaben in der Veranlagung („Arbeitnehmerveranlagung“) nicht mehr berücksichtigt werden. Die Meldung über die Spende ist direkt (zwingend) vom Zahlungsempfänger an die Finanzverwaltung zu übermitteln; bei der Veranlagung wird die Spende vom zuständigen Finanzamt automatisch berücksichtigt.

Bei Unternehmen genügt wie bisher die Aufnahme der Zahlung in die Buchhaltung als Betriebsausgabe. 

Die Bankverbindung lautet:

Kiwanis Distrikt Österreich Charity-Fonds

IBAN:AT68 3500 0000 9116 1919 - BIC RVSAAT2S

(nur für die Aktionen "Bergbauernchristkind & Nothilfe sowie Peermediation Ausbildung-Gewaltfreie Schule" des KC Salzburg1)

 

 

 

Ab 2017 sind folgende Angaben auf dem Überweisungsbeleg zwingend

Private Spender müssen folgende Angaben ab 2017 am Zahlschein angeben:

Empfänger: Kiwanis Distrikt Österreich Charity-Fonds

IBAN: AT68 3500 0000 9116 1919

Das begünstigte Projekt, wie z.B.: Bergbauernchristkind & Nothilfe oder Peer-Ausbildung

Vor- und Zunamen

Geburtsdatum

Der KIWANIS Charity Fond wird die Spende der Finanzverwaltung übermitteln und die Spende wird im Jahresausgleich vom zuständigen Finanzamt berücksichtigt.

Für Anfragen oder Auskünfte

Manfred Schitter - (Administrator KIWANIS Cub Salzburg1)
salzburg1@kiwanis.at